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Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Versicherungskennzeichen ihre Gültigkeit.
Die neuen Kennzeichen werden in der Farbe Grün erhältlich sein und können entweder als Blechschild oder als Klebefolie bei den Kfz-Versicherungen erworben werden. Wichtig zu beachten: Wer weiterhin mit den alten Kennzeichen fährt, ist ohne Versicherungsschutz unterwegs! Sowohl der Fahrer als auch der Halter machen sich damit strafbar. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen und im Falle eines Unfalls muss der Betroffene für den entstandenen Schaden aufkommen.
Versicherungskennzeichen sind für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, S-Pedelecs und bestimmte Krankenfahrstühle sowie für zulassungsfreie, motorisierte Kleinkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (in Ausnahmefällen bis zu 60 km/h) wie Roller und Mopeds verpflichtend.
©Text: Polizei Recklinghausen, Symbolbild: Polizei Recklinghausen